Nationale Geschäftsbedingungen

AGB

Verkaufs-, Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Stand 01.01.2014

1.Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
(2) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Mündliche Vereinbarungen oder sonstige mit unseren Vertretern und Angestellten getroffenen Sonderabmachungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne das es eines erneuten Hinweis auf die AGB bedarf und sofern sie nicht schriftlich widerrufen werden.
(5) Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkenntnis unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Etwaige Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Anerkenntnis gültig. (6)Die Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben.
 

2. Angebote und Bestätigungsvorbehalt

(1) Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
(2) Wollen wir eine bei uns eingegangene Bestellung nicht annehmen, werden wir dies dem Kunden unverzüglich nach Bestellungseingang schriftlich mitteilen, ansonsten gilt der Auftrag als zustande gekommen. (3)Abweichungen in Menge und Art behalten wir uns ausdrücklich vor. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, soweit diese Abweichungen sich in kaufmännisch zumutbarem Rahmen halten.
 

3. Lieferung

(1) Lieferungen erfolgen, sofern nichts anders schriftlich vereinbart ist, grundsätzlich freibleibend hinsichtlich Liefermenge, Lieferzeit und Preis.
(2) Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht ab Werk auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir auf Wunsch des Kunden die Lieferung an seinen Geschäftssitz ausführen oder ausführen lassen. Soweit der Kunde sich mit einer Transportversicherung eindeckt, ist er verpflichtet, uns bereits jetzt alle Entschädigungsansprüche abzutreten, soweit sich diese auf die vom Kunden übernommene Sach- und Preisgefahr beziehen. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.
(3) Wir sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen als Teilleistungen zu erbringen.
 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, werden die Lieferungen und die jeweiligen Preise ab Werk am Versandtage berechnet. Sie verstehen sich einschließlich der Verpackung. Wir behalten uns die Rechnungsstellung zu dem am Versandtage gültigen Preis insbesondere vor, wenn sich Preiserhöhungen aus höheren Marktorientierungen für Vieh und Fleisch ergeben haben.
(2) Zahlung ist zu leisten sofort nach Erhalt der Ware netto ohne jeden Abzug. Abweichende Absprachen über andere Zahlungsziele bedürfen der Schriftform.
(3) Beträge, die 10 Tage nach Rechnungsdatum nicht eingegangen sind, werden ohne vorherige Mahnung zuzüglich entstehender Kosten und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend gemacht.
(4) An uns unbekannte Kunden erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse oder Nachnahme.
(5) Alle vereinbarten Preisnachlässe auf die jeweils gültigen Preise, alle vereinbarten Rabatte gleich welcher Art, auch Bankeinzugsrabatte, entfallen ersatzlos, sofern der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise gegenüber uns in Verzug gerät. Es gelten dann stattdessen die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Preise.
(6) Sind wir vorleistungspflichtig oder stehen noch Forderungen gegen den Kunden offen, so können wir unsere Forderungen sofort fällig stellen, sofern uns Umstände bekannt sind / werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen, insbesondere der Kunde einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt.
(7) Im Insolvenzfalle haben wir ein Aussonderungsrecht gemäß § 47 InsO.
(8) Wechsel nehmen wir nur entgegen, wenn dies schriftlich vereinbart ist. In diesem Fall trägt der Kunde die Diskontspesen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der geschuldete Betrag uns unwiderruflich gutgeschrieben ist.
(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderungen nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind oder eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung gemäß § 276 BGB vorliegt.
(10) Der Kunde ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages nur geltend zu machen, sofern und soweit wir eine Pflichtverletzung gemäß § 276 BGB zu vertreten haben.
(11) Es besteht – ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung - kein Anspruch auf Lieferung frei Haus. Die Waren reisen auf Gefahr des Käufers. Es wird keine Gewähr für die Einhaltung von Fristen übernommen.
(12) Zustellungsgebühren und Rollgeld gehen zu Lasten des Käufers. Bei Expressgutsendungen wird ohne besondere Vereinbarung die Mehrfracht berechnet. Berechnet wird das bei uns festgestellte Gewicht. Der beim Transport entstehende natürliche Gewichtsschwund wird nicht vergütet. Beschädigungen oder Verluste sind auf dem Frachtbrief / Lieferschein bescheinigen zu lassen.
(13) Zum Inkasso berechtigt sind unsere Vertreter und Angestellten nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.
 

5. Behandlung der Ware

(1) Die Waren sind vom Käufer entsprechend der Etikettierung zu behandeln, insbesondere bzgl. der Temperatur, der Lagerung und der Haltbarkeit, u.ä.. Grundsätzlich sind Fleisch- und Wurstwaren sofort nach Empfang gekühlt aufzubewahren - maximal 7°C – und vor Nässe zu schützen. Unverpackt gelieferte Roh- und Dauerwürste sind so aufzuhängen, dass sie einander nicht berühren.
(2) Soweit durch Verordnungen der Bundesländer andere Warenbezeichnungen als die an unserem Versandort gelten festgelegt werden, sind diese vom Besteller vor Weiterleitung an Dritte zu beachten.
 

6. Sachmängelhaftung

(1) Beanstandungen sind unmittelbar an uns zu richten. Ist die Rücksendung der beanstandeten Ware nicht möglich, ist ein veterinärärztliches Attest einzureichen. Geöffnete Dosen und Verpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen
(2) Die Ware ist bei Erhalt durch den Kunden gemäß der Regelung des § 377 HGB zu untersuchen. Es gilt die gesetzliche Regelung.
(3) Ein bei Untersuchung erkennbarer (offener) Sachmangel ist binnen 24 Stunden zu rügen.
(4) Sofern ein von uns zu vertretender Sachmangel vorliegt und ausreichend gerügt worden ist, sind wir berechtigt innerhalb angemessener Frist als Ersatz eine mangelfreie Sache zu liefern.
(5) Bei einer nur unerheblichen Pflichtverletzung, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu sofern die Nachlieferung endgültig fehlgeschlagen ist. Daneben kann der Kunde auch Schadensersatz verlangen, solange die unten genannte Haftungsbegrenzung (Ziffer (7) – (13) ) nicht eingreift oder den Kaufpreis entsprechend mindern.
(6) Soweit die Voraussetzungen unserer Haftung gegeben sind, gelten deren gesetzliche Verjährungsfrist. Für die Begrenzung der Haftung gelten die nachfolgenden Regelungen (Ziffer (7) – (13) ) entsprechend.
(7) Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt:
(8) Soweit wir für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie gegeben haben, haften wir nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
(9) Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach fahrlässigen Schädigung, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner für die Haftung auf Schadensersatz statt der Erfüllung bei einer erheblichen Pflichtverletzung (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB).
(10) Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen – ausgenommen im Fall unseres vorsätzlichen Handelns – beschränkt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. In den Fällen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne das grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
(11) Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt jedoch unberührt, ebenso die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(12) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(13) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen (Ziffer (7) – (13) ) gelten auch für alle sonstigen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund diese uns gegenüber geltend gemacht werden.)
(14) Soweit uns gegenüber deliktische Ansprüche geltend gemacht werden, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt; der Kunde ist jedoch verpflichtet, etwaige deliktische Schadensersatzansprüche uns gegenüber innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend zu machen, nachdem er Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Voraussetzungen erlangt hat.
(15) Bei amtlichen Probeentnahmen ist eine Gegenprobe zu nehmen bzw. zu fordern und uns diese unverzüglich in der vom Beamten übergebenen amtlich versiegelten Form zur Überprüfung zu übersenden.
(16) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, ist der Vertragspartner verpflichtet, uns sämtliche Kosten und Leistungen zu vertragsgemäßen Preisen zu zahlen, die bei der Untersuchung der gerügten Abweichung im Einvernehmen mit dem Vertragspartner veranlasst worden sind. Aus teilweiser Rücksendung von verkauften Waren und Annahme der Rücksendung durch uns kann keine Rechtspflicht hergeleitet werden. Die Annahme erfolgt grundsätzlich aus Kulanzgründen. Probe- und Musterlieferungen gelten als Durchschnittsqualität. Beschreibungen und Abbildungen unserer Produkte in den Prospekten sind unverbindlich.
(17) Gibt der Besteller uns nicht die Möglichkeit, den gerügten Mangel zu überprüfen und/oder stellt er uns entgegen Ziffer (1) nicht Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung, so verliert er damit etwaige Gewährleistungsansprüche.
 

7. Leistungshindernis, Verzug

Wir sind bei dauerhaften Betriebsstörungen, durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung u.ä. berechtigt vom noch nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten, soweit wir sie nicht nach § 276 BGB zu vertreten haben. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis Eintritt und eine Erstattung bereits erhaltener Entgelte unverzüglich vorzunehmen.
 

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
(2) Soweit unser Vertragspartner Kaufmann i.S.d. § 14 BGB ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab.
(3) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 

9. Schlussbestimmungen

(1) Ist der Vertragspartner Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird Göttingen als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Göttingen.
(3) Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
(4) Wir sind berechtigt, Daten des Bestellers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
(5) Durch Abänderung oder Aufhebung sowie bei Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung als vereinbart.

Göttingen, den 01.01.2014 Börner-Eisenacher GmbH, Robert-Bosch Breite 5, 37079 Göttingen
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